Finden Sie schnell zimmertüren schalldicht für Ihr Unternehmen: 375 Ergebnisse

Feuerschutztüren

Feuerschutztüren

Wassermann Stahltüren bieten Ihnen neben ihrer Hauptfunktion weitere Mehrfachfunktionen. Je nach Ausstattung sind sie auch z. B. schalldämmend und/oder einbruchhemmend – ganz wie Sie wünschen. Feuerhemmende Stahltüren sind nach DIN 4102-T5 oder DIN EN 1634-1 geprüft und bauaufsichtlich zugelassen. In Brandprüfungen müssen diese Türen nach der Einheitstemperaturkurve mind. 30 Minuten (T30), 60 Minuten (T60) bzw. 90 Minuten (T90) standhalten.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

... der Feuerschutz für alle privaten, öffentlichen und industriellen Bereiche. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso den Schutz wie Kliniken und Kinos, Betriebe und Büros, Großgaragen und Schulen. Feuerschutztüren der Brandschutzklassen T30 und T90 sind einflüglig oder zweiflügelig sowie als Feuerschutzklappen einsetzbar und werden in Norm- und Sondergrößen gefertigt. Als Zubehör sind besondere Zargenausführungen, Obentürschließer und je nach Ausführung Verglasungen sowie Oberblenden und Oberlichter lieferbar. In besonderen Einsatzbereichen kommen Varianten aus Edelstahl zum Einsatz. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztüren T30 1-flgl. Brandschutztüren 2-flgl.
EN Brandschutztüren

EN Brandschutztüren

Schutz gegen Feuer und Rauch und mit zusätzlicher Sicherheit SOMMER B·S·T EN Brandschutztüren sind nach EN 1634-1 und EN1634-3 geprüft und sind als Innentüren in einzelnen europ. Ländern zugelassen bzw. durch Einzelfallanerkennungen verwendbar. Verschiedene druckfeste Füllungen in Verbindung mit verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm gewährleisten eine hohe Formbeständigkeit und Stabilität und ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
Dickfalz-Stahltür

Dickfalz-Stahltür

Wir bieten Ihnen Dickfalz-Stahltüren an. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Eine Dickfalztür ist deutlich stabiler, da diese neu aufgebaut und konstruiert wird. Somit sind auch endbeschichtete Bleche möglich. Verglasungen sind auch mit Aluminum-Glashalteleisten und in Edelstahl-optik möglich.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren geben Sicherheit Eine Brandschutztür oder ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden. Wir setzen Ihnen bei Bedarf diese Türen und Abschlüsse nach allen vorgeschriebenen Standards ein. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten: Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl Türschließanlagen und -automation Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sollen mindestens eine bestimmte Zeit vor dem Übertritt des Feuers schützen. Hierzu gibt verschiedene Klassen. Im obigen Beispiel wurde von uns eine T30 eingebaut. Diese verhindert mindestens 30 Minuten lang den Durchtritt des Feuers. Grundsätzlich muss eine Brandschutztüre immer automatisch schließen. Wenn also bei ihnen eine Brandschutztüre eingebaut ist, sollten sie dafür sorgen, dass nichts die Schließung der Türe behindert. Streng geprüfte Materialien und hoch qualifizierte Mitarbeiter ergeben so ein großes Maß an Sicherheit für Personen und Einrichtung.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Immer wichtiger wird im Baubereich der Brand- und Rauchschutz. Das besondere Augenmerk gilt hier der zuverlässigen Unterteilung der Gebäude in Brandabschnitte, um den Brand und den Rauch an der Ausbreitung im Gebäude zu hindern sowie die Offenhaltung der Flucht- und Rettungswege zu sichern. Hier ist die Brandschutztür an Bedeutung nicht zu unterschätzen. Zwischenzeitlich lassen sich Brandschutzkonstruktionen bis zur Widerstandszeit von 90 min in Aluminium und Glas realisieren. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, wie wichtig der Rauchschutz ist. Weiter sollte eine gute Brandschutztür den Durchtritt von Rauch verhindern. Es gilt die Formel: BRANDSCHUTZ RETTET EIGENTUM ,RAUCHSCHUTZ RETTET LEBEN! Wir verarbeiten in diesem Bereich die zugelassenen Systeme der Fa. WICONA aus Aluminium. Es muß also nicht immer Stahl sein.Gerne beraten wir Sie kompetent zu diesem “brandheissen” Thema.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

nach DIN C 90 (für Industrie und Gewerbe mit besonderen Ansprüchen an Brand- und Feuerschutzbestimmungen (T-30 und T-90) und Rauchschutz)
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Bündiger Brandschutz Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen primär ihre funktionellen Anforderungen erfüllen. STS Feuerschutztüren von TORS Tor & Türsysteme zeichnen sich durch ihre hochwertigen Materialien aus. Mit STS-Türen sind aber auch außergewöhnliche gestalterische Ideen umsetzbar: Die T30- und T90-Anforderungen entsprechenden Feuerschutzabschlüsse werden vollständig, inklusive Beschlagteilen und Bändern, aus Edelstahl geliefert. Damit sind sie geeignet in Küchenbereichen, in gewerblichen oder industriellen Bauten, wie Laboratorien oder chemischer Produktion.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Glanzglas-Schiebetüren

Glanzglas-Schiebetüren

Wohlbefinden durch Licht und Transparenz im Wohnraum. Glasprodukte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, nicht zuletzt durch attraktivere Preisgestaltung in den letzten Jahren. Dies betrifft ebenso die hochwertige Beschlagstechnik aus Aluminium oder Edelstahl. Sämtliche Dekore werden als ESG nach DIN (Einscheibensicherheitsglas) für die Schiebetürsysteme geliefert. Zur Auswahl stehen ein geschlossenes System aus Aluminium mit EV1 Oberfläche für Wand- oder Deckenmontage und ein offenes Rollensystem aus Edelstahl.
Rauchschutztüren

Rauchschutztüren

Mit einer stabilen Bautiefe von 70 mm können Rauchschutztüren nach DIN 18095 mit großformatigen Flügelhöhen bis 3000 mm gefertigt werden. Dabei ist die Ausführung als 1- und 2-flügelige, sowie auch als einwärts oder auswärts öffnende Tür möglich, – wahlweise kombinierbar mit Seitenteil und/oder Oberlicht und mit glasteilenden Sprossen. Desweiteren sind auch Paniktüren mit speziellem Türflügel realisierbar. Die beidseitig flächenbündige Konstruktion hat in der Rahmen-Flügel-Kombination eine Ansichtsbreite von 149 mm und ist somit identisch zum isolierten System AT 740 SI. Die Sockelausführung ist mit umlaufendem Türflügel, Sprossen oder aber mit speziellem Sockelprofil möglich und variiert in der Höhe von 98 bis 238 mm. Optional bzw. je nach Bodenbelag ist eine Flachschwelle (4 mm) einsetzbar. Die Zubehörteile und Dichtungen sind weitestgehend einheitlich zu den übrigen AKOTHERM Profilsystemen für Türen und bedeutet somit eine größtmögliche Gleichteileverwendung. Ihre Vorteile: Rahmen, Flügel und Sprosen = 70 mm Bautiefe Verglasung 6 bis 52 mm (Isogläser aus ESG oder VSG bis 24 mm) Anti-Panik-Funktion ausführbar Flügelgewicht bis 136 Kg. Rauchdichtigkeit nach DIN 18095 ●Beispiel
Türen für den Wohnungsbau

Türen für den Wohnungsbau

Für alle Bereiche im Haus die richtige Tür: Vom gesicherten Kellereingang, über den Werk- und Hobbyraum, dem Durchgang von der Garage ins Haus, den Wohnräumen bis hin zum Dachausbau. Bei Wielath finden Sie Ihre Traumtüren bestimmt. Ob exklusive, stumpf einschlagende Holz-Wohnraum-Innentüren oder robuste Stahltüren. Wielath bietet Türen für alle Bereiche des Hauses aus einer Hand an. Speziell für private Bauherren und Modernisierer, überzeugt unsere Produktpalette durch hohe Qualität, Farbgestaltung und vielfältige Ausstattungsvarianten. Bei uns finden Sie für Ihren Wohnraum: • Wohnraum-Innentüren • Wohnungseingangstüren • Stahltüren für den gesicherten Kellereingang, den Feuchtraum, etc.
Ganzglastüren/ Schiebetüren

Ganzglastüren/ Schiebetüren

Natürliches Licht ist ein wichtiger Faktor für unsere Entwicklung und Gesundheit. Glas ermöglicht es, Licht zu steuern und in unserem Sinne zu nutzen. Es hellt Räume auf, lädt zum Betreten ein. Glastüren gliedern ohne zu trennen. Sie lassen selbst kleine Räume freundlicher wirken.
Kassettentüren

Kassettentüren

Kassettentüren - traditionell und stilecht nach historischen Vorlagen. Jede Kassettentür ist ein Einzelstück aus Massivholz gefertigt.
Schiebetürkasten UNILATERALE Massivwand

Schiebetürkasten UNILATERALE Massivwand

Durch ein ausgeklügeltes System vereint der UNILATERALE Schiebetürkasten von Eclisse zwei Einzeltürblätter in nur einem Einbaukasten. Was sind Ihre Vorteile? Durch UNILATERALE ist es möglich mit einem einzigen Element gleich zwei nebeneinanderliegende Räume mit einer Schiebetür in der Wand auszustatten. Das spart einige Menge Platz, da Sie für eine vergleichbare Lösung ansonsten zwei separate Schiebetürkästen benötigen würden. Zwei voneinander unabhängige Holz- oder Glastürblätter verschwinden - je nach Bedarf - in einer Wandtasche. Das gibt es so kein zweites Mal. Bitte beachten Sie die richtige Auswahl der Türblattanordnung. Diese richtet sich nach Ihren Anforderungen. Sie können diese oben unter "Türblattanordnung" auswählen. Hinweis: Im Lieferumfang dieses Artikels befindet sich nur der Schiebetürkasten. Zargen, Türblätter und passendes Zubehör können separat gegen Aufpreis erworben werden. Profilstärke: 2 x 75 mm Türblattstärke: bis 40 mm Vormontiert: Ja Wandstärke: 175 mm
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Erforderlicher Feuerwiderstand. Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. Die TS Tor & Service AG verfügt über Brandschutztürzulassungen in den Kategorien EI30 und EI90 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Hebeschiebetüren

Hebeschiebetüren

Rahmenlose Fixverglasung Wird die Hebe-Schiebe-Lösung in Holz-Aluminium gefertigt, kann eine rahmenlose Fixverglasung gesetzt werden. Sie ermöglicht eine maximal große Glasfläche. Mehr Glas kommt dem thermischen Verhalten des Gesamtelementes zugute. Dass die Verglasung gegenüber einem Rahmen die besseren U-Werte mitbringt, ist bekannt. Die ausgeweitete Glasfront verbessert auch den Schallschutz. Entscheidet sich der Bauherr außerdem für bruchsicheres Glas, genießt er neben bester Wärmedämmung und Schallschutz auch einen optimierten Einbruchschutz. Parallel-Abstell-Schiebe-Beschlag Als reiner Schiebebeschlag mit Parallelabstellung komplettiert der neue Parallel-Abstell-Schiebe-Beschlag die Maco Produkthauptgruppe Rail-Systems. Er basiert auf der bewährten Lauftechnik des Maco Schiebe-Kipp-Beschlags. Der wichtigste Zusatznutzen für den Nutzer sind die Rundumbelüftung in 5-mm-Parallelabstellung des Flügels und die mögliche Einbruchhemmung gemäß Widerstandsklasse 2 (RC 2). Denn der Maco PAS ist bereits im Standard mit i.S.-Sicherheits-Rollzapfen ausgestattet.
Tapetentür beidseitig

Tapetentür beidseitig

Tapetentür vordere und hintere Ansicht Max. Liefergrössen bis 2500x1400 mm in 12.5 mm und 25mm
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Sicherheitstürprofile aus Aluminium Mit den Brandschutztürsystemen von Schüco sind Sie auf der sicheren Seite. Wir bieten ihnen nach DIN und EN geprüfte Türprofile, die je nach Bedürfnis verschiedene Feuerwiderstandsklassen abdecken. In Kombination mit Schüco Brandschutzgläsern erhalten Sie hochwertige und verlässliche Produkte die höchste Anforderungen der Gebäudesicherheit erfüllen. Türprofile Schüco ADS 80 FR 30 Schüco ADS 80 FR 60 Schüco ADS 65.NI FR 30 Schüco Firestop T90/F90 Zertifikat gem. EU-Verordnung 305/2011 Brandschutzzertifikat für Außentüren mit Feuer- und Rauchschutzanforderungen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Brandschutztüren von Schüco.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

De- und Montage von Brandschutztüren und -Toren jeglicher Anforderungen
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Wir von Bühlmann sind der festen Überzeugung, dass Brandschutztüren nicht ausschliesslich zweckkonzipiert sein sollen, sondern auch ästhetischen Ansprüchen gerecht werden müssen. Stark frequentierte Gebäude im öffentlichen und gewerblichen Bereich, wie beispielsweise Schulhäuser, Sportstadien, Hotels oder Geschäftshäuser, müssen gesetzlich mit Brandschutztüren verschiedener Feuerwiderstands- klassen ausgestattet werden.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Mit Brandschutztüren lassen sich einzelne Gebäudeteile oder ganze Häuser vor Rauch und Feuer schützen. Dabei gilt es, zwischen zwei Türarten zu unterscheiden: Feuerschutztüren und Rauchschutztüren. Eine Feuerschutztür soll im Brandfall die Feuerausbreitung eindämmen oder zumindest hinauszögern. Damit sollen Flucht- und Rettungswege in einem Gebäude möglichst lange freigehalten werden. Die Rauchschutztür verhindert lediglich die Rauchausbreitung. So bleiben Räume im Durchschnitt zehn Minuten ohne Atemschutz für Mensch und Tier begehbar. Bei Jotec haben Sie die Möglichkeit, Material und Optik exakt auf Ihre Anforderungen abzustimmen. Die Brandschutztüren werden üblicherweise aus Edelstahl oder Aluminium gefertigt und lassen sich dank einer breiten Farbpalette ansichtsgleich auf andere Tür- und Torsysteme in Ihrem Gebäude abstimmen.